Achtung am Telefon: Warum ein harmloses „Ja“ gefährlich werden kann

Achtung am Telefon - warum ein "Ja" gefährlich werden kann

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Immer mehr Menschen, besonders ältere, werden zur Zielscheibe raffinierter Telefon-Betrüger. Auch wer gut aufpasst, kann durch eine unbedachte Antwort in Schwierigkeiten geraten. Wir erklären, worauf Sie achten sollten – und wie Sie sich schützen können.

Wenn ein „Ja“ zur Kostenfalle wird

Ein unbekannter Anruf, eine harmlose Frage – und schon ist es passiert: Wer am Telefon „Ja“ sagt, läuft Gefahr, in eine Betrugsmasche zu geraten. Verbraucherschützer warnen davor, mit dieser Antwort auf Fragen wie „Können Sie mich hören?“ oder „Sind Sie noch dran?“ zu reagieren. Kriminelle nutzen solche Gesprächsaufnahmen, um später fälschlich zu behaupten, man habe einem Vertrag zugestimmt.

Die Betrüger schneiden Telefonmitschnitte so zusammen, dass Ihr „Ja“ wie eine Einwilligung wirkt. Kurz darauf erhalten Betroffene plötzlich eine Rechnung – für Leistungen, die nie bestellt wurden. Wer dann nicht zahlt, wird häufig mit Mahnungen, Inkasso oder einem angeblichen Schufa-Eintrag unter Druck gesetzt.

So verhalten Sie sich richtig bei unbekannten Anrufen

Wenn Sie einen Anruf von einer unbekannten Nummer erhalten, ist gesunde Vorsicht angebracht. Melden Sie sich möglichst neutral – ein einfaches „Hallo“ genügt. Vermeiden Sie es, mit „Ja“ zu antworten, selbst wenn es nur um scheinbar harmlose Fragen geht.

Besser sind Formulierungen wie:
– „Ich höre Sie.“
– „Ich bin noch am Apparat.“

Wenn Ihnen das Gespräch komisch vorkommt oder der Anrufer etwas aufdringlich wirkt, legen Sie einfach auf. Und: Gehen Sie bei einem erneuten Anruf derselben Nummer nicht wieder ans Telefon.

Was tun, wenn es schon passiert ist?

Falls Sie doch einmal mit „Ja“ geantwortet haben und daraufhin eine Rechnung erhalten, gilt: Lassen Sie sich nicht einschüchtern und überweisen Sie auf keinen Fall Geld. Widersprechen Sie der Forderung schriftlich. Erklären Sie, dass kein Vertrag zustande gekommen ist und dass Sie der Aufzeichnung des Gesprächs nicht zugestimmt haben – denn ohne Ihre Zustimmung ist ein Telefonmitschnitt in Deutschland rechtlich nicht zulässig.

Die Verbraucherzentralen bieten hierzu Beratung und stellen Musterbriefe zur Verfügung. Auch ein Gespräch mit einer Rechtsanwältin oder einem Anwalt kann sinnvoll sein. Wenn Sie sich unter Druck gesetzt fühlen, haben Sie zudem jederzeit die Möglichkeit, Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

Was Sie noch tun können

Notieren Sie sich Datum und Uhrzeit des Anrufs, sowie die angezeigte Rufnummer um im Bedarfsfall und bei einer Anzeige auf diese Daten zurückgreifen zu können.

Für den Fall, dass Sie mit weiteren Anrufen belästigt werden, speichern Sie die Nummer auf Ihrem Handy z.B. unter „BETRUG“ ab – in Großbuchstaben, damit Sie auch ohne Brille gleich erkennen können, wessen Anruf Sie gar nicht wieder annehmen sollten.

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